Warentransportversicherung

Um was geht es?

Ihre Druckerzeugnisse sind auf den Transportwegen immer Gefahren ausgesetzt. Ja nach Transporteur kommen unterschiedliche Haftungsvereinbarungen zum Zuge. Unsere Warentransportversicherung schützt bezogene und versendete Güter, egal ob sie mit eigenen oder fremden Verkehrsmitteln befördert werden.

  • Mitversicherung höherer Gewalt wie z. B. Eisregen, Glatteis oder Unwetter
  • Variable Höchstentschädigungs-grenzen in festgelegten Stufen zwischen EUR 50.000 und
    EUR 2.000.000
  • Weltweiter Versicherungsschutz möglich

Einige besondere Leistungen dabei sind:

  • Versicherbar sind alle Güter aus Produktions- und Handelsprogramm sowie Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Werkzeuge.
  • Geltungsbereich innerhalb von acht wählbaren Ländergruppen bis hin zur weltweiten Deckung möglich
  • Mitversicherung von Schäden durch Feuer im Zwischenlager
  • Mitversicherung von Schäden durch Transportmittelunfall
  • Mitversicherung von Verlust und Diebstahl
  • Mitversicherung von Beschädigung durch Nässe

Das versichern wir bei Ihnen:

VERSICHERTE GÜTER

Versicherbar sind alle Güter aus dem Produktions- und Handelsprogramm sowie Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Werkzeuge.

 

VERSICHERTE GEFAHREN UND SCHÄDEN

Die Warentransportversicherung bietet umfassenden Schutz auf Basis einer Allgefahrendeckung. Hierzu gehören beispielsweise Schäden, die durch folgende Ursachen entstanden sind: 

  • Feuer im Zwischenlager,
  • Transportmittelunfall,
  • höhere Gewalt (Eisregen, Glatteis, Unwetter…),
  • Beschädigung durch Nässe und Verderb
  • Verlust und Diebstahl,
  • und aus diesen Ursachen resultierende Güterfolgeschäden.

VERSICHERTER ZEITRAUM

Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem die Güter zur Beladung von ihrem Lagerort entfernt werden, während sämtlicher Transporte und damit zusammenhängender Lagerungen sowie Ein-, Aus- und Umladungen bis zur endgültigen Abladestelle.

 

ÖRTLICHER GELTUNGSBEREICH

Der örtliche Geltungsbereich ist innerhalb von acht wählbaren Ländergruppen bis hin zur weltweiten Deckung ausdehnbar.

 

HÖCHSTENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN

Variable Höchstentschädigungsgrenzen in festgelegten Stufen zwischen
EUR 50.000 und EUR 2.000.000.

 

BESONDERE VEREINBARUNGEN

Durch besondere Vereinbarung können folgende Gefahren und Schäden ganz oder teilweise eingeschlossen werden: 

  • Krieg sowie die Verwendung von Kriegswerkzeugen
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische und politische Gewalthandlungen
  • Beschlagnahme, Entziehung von hoher Hand
  • Verwendung chemischer, biologischer, biochemischer Substanzen, elektromagnetischen Wellen als Waffen
  • Kernenergie
  • Verzögerung der Reise
  • Innerer Verderb
  • handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen
  • normale Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen
  • nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise